Ein Werkvertrag regelt den gegenseitigen Austausch von Dienstleistungen zweier Parteien, wobei sich eine der Parteien verpflichtet ein Werk gegen Zahlung zweiter Partei herzustellen. Das BGB regelt Werkverträge nach §631.
Markt- und Kundenbefragungen ergeben, dass Simplizität vielfach schneller zu zufriedenen Kunden führt. Aus diesem Grund halten wir all unsere Strukturen und Arbeiten möglichst simpel und unkompliziert, folgendem Prinzip entsprechend:
Anstehende Arbeit wird sorgfältig und effizient verrichtet
Um Ihnen innerhalb kürzester Zeit ein komfortables Angebot zu unterbreiten, benötigen wir, Ihren Anforderungen gemäß, die zu produzierenden Stückzahlen. Dieses gilt für all unsere Werkverträge. Eine große Anzahl an Mitarbeiten verschafft uns eine hohe Flexibilität und Vielseitigkeit in Bezug auf zu bewältigende Aufgaben für Sie als Kunden, welche Sie nachfolgend in unseren Tätigkeitsschwerpunkten wiederfinden werden.